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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scolution GmbH & Co. KG für Schulungen, Trainings, Seminaren oder Workshops. Diese werden im Folgenden „Veranstaltungen“ genannt und gelten für Kunden, die nicht Verbraucher sind.

 

(1) Geltungsbereich und Vertragsbeziehung

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Leistungen der Scolution GmbH & Co. KG (nachfolgend „Scolution“ genannt) im Rahmen von Schulungen, Seminaren, Workshops und Trainingseinheiten (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  2. Der Kunde bestätigt mit dem Kauf einer entsprechenden Leistung (siehe 1.1), dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und diese als bindend akzeptiert. Die Zustimmung erfolgt Online durch das Setzen des Hakens in dem Kasten beim Text „Hiermit bestätigen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder durch die Bestätigung des Angebots.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Zusätzlich gelten die AGB des jeweiligen Veranstaltungsgeländes sowie die dort gültige Hausordnung. Auf diese wird entsprechend hingewiesen.

 

(2) Art und Umfang der Leistungen

  1. Scolution bietet offene Veranstaltungen sowie Einzel- und Firmentrainings in ihren Räumen, Online und in den mit dem Kunden vereinbarten Räumen an.
  2. Öffentliche Veranstaltungen sind solche, die als grundsätzlich teilnehmeroffen öffentlich von Scolution beworben werden, wobei eine Mindest- und/ oder Höchstteilnehmerzahl angegeben sein kann. Bei Abweichungen zwischen der öffentlichen Beschreibung und dem auf eine Anfrage hin übersandten Angebot zählt ausschließlich der Inhalt des konkret an den Interessenten versandten Angebots.
  3. Öffentliche Schulungen werden grundsätzlich virtuell bzw. online über eine entsprechende Kommunikationssoftware (z.B. Teams oder Webex) durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat daher für die technischen Voraussetzungen zu sorgen, dass dieser an der Schulung teilnehmen kann.
  4. Bei Firmenseminaren sowie Einzeltrainings werden die Leistungsdetails einzelvertraglich festgelegt. Bei Seminaren im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte zu Verfügung.

 

(3) Vertragsschluss, Teilnahmegebühren, Fälligkeit, Zahlung und Rechnungsstellung

  1. Veranstaltungen können unmittelbar über das Internet oder ein schriftliches Angebot erworben / gebucht werden.
  2. Beim Kauf oder Buchung einer oder mehrerer Veranstaltungen über das Internet oder per schriftlicher Bestätigung, kommt ein Vertrag zwischen Scolution und dem Kunden hinsichtlich der Veranstaltung zustande.
  3. Alle Preise verstehen sich exklusive der Umsatzsteuer (Nettopreise).
  4. Die Teilnahmegebühren sind innerhalb von 14 Tagen rein netto nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig, sofern beim Bestellvorgang keine anderen Angaben gemacht werden.
  5. Über das Teilnahmeentgelt wird eine Rechnung ausgestellt und schriftlich oder in elektronischer Form per E-Mail übermittelt.

 

(4) Inhalte der Veranstaltungen und deren Nutzung

  1. Es dürfen während den Veranstaltungen keine Ton- oder Videoaufnahmen durch die Teilnehmer gemacht werden.
  2. Die Urheberrechte und Verwertungsrechte aller Inhalte und Unterlagen, die im Rahmen der Veranstaltung gezeigt oder verteilt werden und von Scolution erstellt wurden, verbleiben bei Scolution. Der Teilnehmer darf die erhaltenen Unterlagen oder Inhalte nur für den eigenen Gebrauch nutzen oder vervielfältigen. Eine Übertragung auf Dritte oder die Weitergabe an Dritte durch den Teilnehmer ist nicht gestattet. Eine Weitergabe ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch Scolution zulässig.
  3. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.

 

(5) Rücktritt und Nichtteilnahme, Ticketpreiserstattung im Fall des Ausfalls oder einer Verlegung der Veranstaltung

  1. Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung sind jeweils nur die beim Kauf angegebenen Personen (Name, Email und Unternehmen) zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung berechtigt.
  2. Storno- oder Umbuchungserklärungen der Teilnehmer müssen schriftlich erfolgen.
  3. Erworbene Tickets können einmalig auf eine andere Person desselben Unternehmens umgebucht bzw. übertragen werden. Dies muss spätestens bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Dazu muss uns in schriftlicher Form vom bisherigen Inhaber des Tickets (mit Einwilligung des neuen Inhabers) vorab der Name und die Email Adresse des neuen Inhabers mitgeteilt werden. Ebenso muss der neue Teilnehmer der Scolution gegenüber schriftlich bestätigen, dass er diese AGB und die Datenschutzerklärung akzeptiert und diesen zustimmt.
  4. Wird durch den Kunden die Teilnahme an einer Veranstaltung storniert oder auf einen anderen Veranstaltungstermin umgebucht und erfolgt dies bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, dann werden 20% des Teilnahmeentgeltes zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.
  5. Erfolgt eine später Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden oder erscheint ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin so erfolgt keine Rückvergütung des Teilnehmerentgeltes.

 

(6) Ablaufänderung und Absage von Veranstaltungen

  1. Scolution behält sich das Recht vor eine Veranstaltung zu ändern oder abzusagen, falls ein Dozent / eine Dozentin ausfällt oder die Absage aufgrund höherer Gewalt erfolgt.
  2. Scolution behält sich das Recht vor eine Veranstaltung bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl wird je Veranstaltung gesondert mitgeteilt.
  3. Der Austausch einer Dozentin / eines Dozents berechtigt den Kunden nicht zu Stornierung, Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag.
  4. Erfolgt die Absage einer Veranstaltung durch Scolution, so werden die gezahlten Teilnehmergebühren umgehend erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber Scolution sind ausgeschlossen.

 

(7) Haftung

  1. Von Teilnehmern mitgebrachte Daten dürfen nicht auf Schulungsumgebungen (Rechner oder softwarebasierte Umgebungen) der Scolution bzw. von Scolution zur Verfügung gestellten Schulungsumgebungen aufgespielt werden. Sollte NE durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sich NE die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
  2. Kontrollbefugnis: Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Beseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist.
  3. Der Kunde gewährleistet bei einer Schulung in seinen Räumlichkeiten und/oder mit von ihm bereitgestellter Schulungsumgebung, dass diese weder seine Produktivsysteme noch seinen Betrieb beeinflussen insb. stören. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass der Kunde gewährleistet, dass die Schulung nicht auf Produktivsysteme stattfindet. Ebenso weißt er die Seminarteilnehmer darauf hin, dass die in der Schulung verwendeten Daten oder Datenträger nicht von den Teilnehmern in Produktivsysteme eingespielt werden, ohne Prüfung durch die zuständigen Abteilungen des Kunden.
  4. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von New Elements ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).Den Einwand des Mitverschuldens behält sich NE vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.

 

(8) Rechtswahl / Gerichtsstand / Nebenabreden / Schriftform

  1. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Schwäbisch Hall.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
  5. Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen soll das gelten, was dem wirtschaftlich mit dieser Regelung angestrebten in rechtlich wirksamer Weise an nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.


Stand: 12.05.2023